§ 1 Kassenführung
Zur Durchführung seiner Aufgaben führt der Verein eine Hauptkasse.
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 3 Einnahmen
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus
1. Beiträgen
2. Spieleinnahmen
3. Startgeldern
4. Spenden
5. Zuwendungen
6. sonstige Einnahmen
§ 4 Ausgaben
Die Ausgaben des Vereins ergeben sich aus folgenden Aufwendungen:
1. allgemeine Verwaltungskosten (Porto, Telefon, Schreibmaterial, u.a.)
2. Fahrtgelder
3. Startgebühren und Meldegelder
4. Abgaben an Verbände
5. Versicherungsbeiträge
6. Förderung der Jugendpflege
7. Sozialleistungen (Zuschüsse an Mitglieder in Härtefällen aus dem Sozialfonds)
8. Anschaffung von Sportgeräten
9. Aus- und Neubau von Sportstätten
10. sonstige Ausgaben.
§ 5 Kassenverwaltung
Die ordnungsgemäße Kassenführung obliegt dem Hauptkassierer.
Mindestens einmal im Jahr ist die Vereinskasse von zwei gewählten Kassenprüfern zu prüfen.
Die Vereinsmitglieder zahlen die Beiträge möglichst bargeldlos an die Kasse der jeweiligen Abteilung bzw. Jugendabteilung.
Über die laufenden Einnahmen und Ausgaben verfügen die Abteilungen und Jugendabteilungen selbständig. Eventuelle Beanstandungen des Hauptkassierers sind dem Hauptvorstand zur Kenntnis zu bringen.
Mehrausgaben bedürfen eines vorherigen Beschlusses des Hauptvorstandes. Für nicht gedeckte Zahlungen oder Forderungen übernimmt der Zahler bzw. Veranlasser die persönliche Haftung.
§ 6 Außerordentliche Einnahmen
Dem Verein zufließende außerordentliche Einnahmen, Spenden, usw., die keine Bindung an eine Abteilung aufweisen, sind einem Dispositionsfonds beim Hauptvorstand zuzuführen. Über den Einsatz dieser Mittel entscheidet der erweiterte Vorstand.
§ 7 Aufgaben des Hauptkassierers
Der Hauptkassierer hat bis zum 31.03. des Folgejahres die Jahresrechnung mit genauer Übersicht über die Vermögensverhältnisse sowie über die Einnahmen und Ausgaben des Vereins zu erstellen und dem erweiterten Vorstand vorzulegen.
Zur Erstellung der Jahresrechnung des Vereins haben die Abteilungen und Jugendabteilungen bis zum 31.01. des Folgejahres die Jahresrechnung der jeweiligen Abteilung mit genauer Übersicht über die Vermögensverhältnisse sowie über die Einnahmen und Ausgaben dem Hauptkassierer vorzulegen. Einnahmen und Ausgaben sind anhand von Belegen nachzuweisen für deren Richtigkeit der jeweilige Abteilungsvorstand einzustehen hat.
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geschrieben von Manfred Wiggenhorn